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Schicken Sie uns Ihre Bewerbung

Haben Sie Interesse an der Pflegeausbildung?

Sie können sich direkt hier online bewerben und werden dazu in unseren internen Bereich weitergeleitet. Im Menü links finden Sie dort die Option Online-Bewerbung. Bitte wählen Sie dort den entsprechenden Ausbildungskurs aus, für den Sie sich bewerben möchten.

 

Alternativ können Sie uns Ihre Bewerbung mit folgenden Unterlagen zusenden:

  • Bewerbungsanschreiben mit aktueller Anschrift, Email-Adresse und Telefonnummer
  • Lebenslauf
  • Aktuelles Passbild
  • Schulabschlusszeugnis

Per Mail an: info@kath-pflegeschule.de

oder postalisch an:

Katholische Schule für Pflegeberufe Duisburg e.V.

Theodor-Heuss-Straße 50

47167 Duisburg

 

Sofern noch nicht vorhanden, vermitteln wir Ihnen gerne einen Anstellungsträger für Ihre praktische Ausbildung.

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen laden wir Sie gerne zu einem Vorstellungsgespräch ein.

Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

Generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann (3 Jahre)

Voraussetzung für den Zugang zu der Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann ist

1. der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss oder

2. der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit dem Nachweis

a) einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer

b) einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder  Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer, die die von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 als Mindestanforderungen beschlossenen „Eckpunkte für die in Länderzuständigkeit liegenden Ausbildungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege“ (BAnz  AT 17.02.2016 B3) erfüllt

c) einer bis zum 31. Dezember 2019 begonnenen, erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer oder eine erteilte Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer.

d) einer auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 4. Juni 1985 (BGBl. I S. 893), das durch Artikel 18 des Gesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442) aufgehoben worden ist, erteilten Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer, oder

3. der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.

 

 

Pflegefachassistenzausbildung (1 Jahr)

Die Ausbildung darf nur absolvieren, wer

1. in gesundheitlicher Hinsicht zur Absolvierung der Ausbildung nicht ungeeignet ist,

2. mindestens einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt,

3. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Absolvierung der Ausbildung ergibt und

4. über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt.

(2) Abweichend von Absatz 1 Nummer 2 und Nummer 4 können Bewerberinnen und Bewerber nach Genehmigung durch die zuständige Behörde zugelassen werden, wenn eine positive Eignungsprognose der Schule vorliegt. Kooperationen mit entsprechend zertifizierten Einrichtungen zur Erlangung eines allgemeinbildenden Schulabschlusses und beziehungsweise oder zur Vertiefung von Kenntnissen der deutschen Sprache, die zur Berufsausübung erforderlich sind, sind möglich. Ausbildungen mit integriertem Schulabschluss oder beziehungsweise und vertiefenden Sprachkursen sind als Teilzeitausbildung entsprechend zu verlängern.