Wahlrecht
Auszubildende zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann haben das Wahlrecht, sich im dritten Ausbildungsjahr auf einen Bereich zu spezialisieren. Sie können zwischen der allgemeinen Pflegeausbildung (Pflege von Menschen aller Altersgruppen) und einem Schwerpunkt in der Kinderkrankenpflege oder Altenpflege wählen.
Gesetzliche Regelungen
Die genauen gesetzlichen Bestimmungen zum Wahlrecht sind nachfolgend als PDF-Datei hinterlegt: